Anbieter:

Rhein-Main Autogas

Inh.: A. Belli ( Kraftfahrzeugtechniker )

Tiergartenstr. 9

64646 Heppenheim

Tel.: 06252-3056867

Fax: 06252-3057822

Mobil: 0172-6739209

Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00-12:30 und 13:30-18:00 Sa.: 10:00-14:00

email: info(at)rhein-main-autogas.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 201740487

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1. Lieferungen/ Einbau von Autogas-Anlagen
a) Die Fa. Rhein-Main Autogas gewährt dem Kunden Zugang zu seinem Angebot. Wir haften nicht für die vom Kunden über das Internet oder andere Netze empfangenen oder verbreiteten Inhalte.

b) Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.

c) Lieferungen von Autogas-Anlagen erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit der Fa. Rhein-Main Autogas einen Liefervertrag geschlossen hat.

d) Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum der Fa. Rhein-Main Autogas. Bei Zahlungsverzögerungen kann die Fa. Rhein-Main Autogas ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.

e) Differenzen, die Möglicherweise aufgrund von Buchungsfehler oder Tippfehler entstehen können, werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung des Kartenkunden verrechnet, soweit nicht der Wunsch nach sofortiger Verrechnung gestellt wird.

2. Rechtsgeschäfte mit Dritten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen
a) Soweit der Kunde mit Dritten Verträge über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen über die Fa. Rhein-Main Autogas schließt, kommen solche Geschäfte ausschließlich zwischen dem Kunden und den Dritten zustande.

b) Etwaige Einwendungen des Kunden aus solchen Geschäften z.B. Garantieansprüche können von ihm ausschließlich gegenüber den Dritten geltend gemacht werden.

3. Interaktive Dienste
a) Soweit der Kunde an interaktiven Diensten teilnimmt, ist er verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange anderer Teilnehmer oder Kunden Rücksicht zu nehmen und rechtswidrige, verletzende oder anstößige Äußerungen, Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen zu unterlassen.

b) Die Fa. Rhein-Main Autogas ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Angebot jederzeit einzuschränken oder zu beenden, soweit der Kunde über den von der Fa. Rhein-Main Autogas gewährten Zugang rechtswidrige Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt.

4. Zugang des Kunden
a) Soweit der Kunde an der Autogas Tankstelle tankt, ist er verpflichtet, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards zu beachten. Der Kunde hat insbesondere bestehende Sicherheitsvorschriften zu beachten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. Rhein-Main Autogas von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen die Fa. Rhein-Main Autogas geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der Fa. Rhein-Main Autogas sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die der Fa. Rhein-Main Autogas im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstanden sind.

5. Gewährleistung
a) Soweit ein Datum oder Daten der Datenbank einen Fehler aufweisen, der die Fa. Rhein-Main Autogas Gebrauchsfähigkeit des Datums oder der Daten in inhaltlicher oder technisch-darstellungsbezogener Weise nicht unerheblich beeinträchtigt, wird der Betreiber diesen Fehler umgehend beseitigen.

b) Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, die für den Abruf geleistete Vergütung im Verhältnis der Beeinträchtigung zu mindern.

6. Umrüstung
a) Die Umrüstung erfolgt in der Fa. Rhein-Main Autogas. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig und stellen kein Mangel gemäß § 440 BGB der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umgerüsteten Fahrzeugen keine Mangel für die, die die Fa. Rhein-Main Autogas in Haftung genommen werden kann.

b) Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur in der Fa. Rhein-Main Autogas in Bensheim durchgeführt. Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Leihfahrzeug geliehen werden. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3.

c) Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist die Fa. Rhein-Main Autogas verantwortlich. Fahrzeuge mit einer zu hohen Laufleistung können von der Fa. Rhein-Main Autogas abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Garantie belegt werden.

d) Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar.

e) Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist die Fa. Rhein-Main Autogas berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen.

f) Autogas-Anlagen und Tanks die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

g) Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt die Fa. Rhein-Main Autogas beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage, kann es hierbei zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen.

7. Ersatzfahrzeuge
a) Das Fahrzeug wird dem Mieter für die Zeit des Werkstattaufenthaltes je nach Absprache für x € zur Verfügung gestellt .Die Kosten für Benzin/ Autogas gehen zu Lasten des Nutzers.

b) Für Nutzungszeitraum wird eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung von € 500,00 pro Schadensfall zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.

c) Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Ebenso bei Schäden die grob fahrlässig durch den Mieter verursacht worden sind.

d) Der Mieter ist für Verkehrsverstösse/ Straftaten voll verantwortlich und haftet der Fa. Rhein-Main Autogas für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten.

e) Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe dokumentiert, ansonsten gilt das Fahrzeug als schadenfrei.

8. Haftung
a) Die Fa. Rhein-Main Autogas haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraussehbarer Schäden begrenzt.

b) Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seiner Kundenkarte erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank.

c) Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es sei den, dass dieser durch die Gasanlage entstanden ist und die Fa. Rhein-Main Autogas dafür die Verantwortung trägt. Dieses ist durch ein Sachverständigen Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierzu trägt der Kunde.

d) Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber der Fa. Rhein-Main Autogas keinerlei Haftung. Die Fa. Rhein-Main Autogas hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen.

9. Datenschutz
a) Der Kunde wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Fa. Rhein-Main Autogas seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.

b) Die Fa. Rhein-Main Autogas gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.

10. Einschaltung Dritter, übertragung dieser Vereinbarung
a) Die Fa. Rhein-Main Autogas ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Fa. Rhein-Main Autogas ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Diese Übertragung wird die Fa. Rhein-Main Autogas dem Kunden ankündigen.

11. Salvatorische Klausel
a) Sollten in den AGB eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
a) Diese Vereinbarung/AGBs unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Bensheim.

b) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/AGBs ist, soweit zulässig, Heppenheim.