Anbieter: Rhein-Main Autogas Inh.: A. Belli ( Kraftfahrzeugtechniker ) Tiergartenstr. 9 64646 Heppenheim Tel.: 06252-3056867 Fax: 06252-3057822 Mobil: 0172-6739209 Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00-12:30 und 13:30-18:00 Sa.: 10:00-14:00 email: info(at)rhein-main-autogas.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 201740487 Hinweis Copyright Informationen Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 6 Abs.1 MDStV und § 8 Abs.1 TDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Webgestaltung, Design und Google SEO: WebDesigner Frankfurt Hermann-Wendel Strasse 6a 60486 Frankfurt am Main 1. Lieferungen/ Einbau von Autogas-Anlagen b) Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten. c) Lieferungen von Autogas-Anlagen erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit der Fa. Rhein-Main Autogas einen Liefervertrag geschlossen hat. d) Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum der Fa. Rhein-Main Autogas. Bei Zahlungsverzögerungen kann die Fa. Rhein-Main Autogas ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen. e) Differenzen, die Möglicherweise aufgrund von Buchungsfehler oder Tippfehler entstehen können, werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung des Kartenkunden verrechnet, soweit nicht der Wunsch nach sofortiger Verrechnung gestellt wird. 2. Rechtsgeschäfte mit Dritten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen b) Etwaige Einwendungen des Kunden aus solchen Geschäften z.B. Garantieansprüche können von ihm ausschließlich gegenüber den Dritten geltend gemacht werden. 3. Interaktive Dienste b) Die Fa. Rhein-Main Autogas ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Angebot jederzeit einzuschränken oder zu beenden, soweit der Kunde über den von der Fa. Rhein-Main Autogas gewährten Zugang rechtswidrige Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt. 4. Zugang des Kunden b) Der Kunde ist verpflichtet, die Fa. Rhein-Main Autogas von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen die Fa. Rhein-Main Autogas geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der Fa. Rhein-Main Autogas sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die der Fa. Rhein-Main Autogas im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstanden sind. 5. Gewährleistung b) Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, die für den Abruf geleistete Vergütung im Verhältnis der Beeinträchtigung zu mindern. 6. Umrüstung b) Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur in der Fa. Rhein-Main Autogas in Bensheim durchgeführt. Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Leihfahrzeug geliehen werden. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3. c) Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist die Fa. Rhein-Main Autogas verantwortlich. Fahrzeuge mit einer zu hohen Laufleistung können von der Fa. Rhein-Main Autogas abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Garantie belegt werden. d) Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar. e) Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist die Fa. Rhein-Main Autogas berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen. f) Autogas-Anlagen und Tanks die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. g) Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt die Fa. Rhein-Main Autogas beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage, kann es hierbei zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen. 7. Ersatzfahrzeuge b) Für Nutzungszeitraum wird eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung von € 500,00 pro Schadensfall zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. c) Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Ebenso bei Schäden die grob fahrlässig durch den Mieter verursacht worden sind. d) Der Mieter ist für Verkehrsverstösse/ Straftaten voll verantwortlich und haftet der Fa. Rhein-Main Autogas für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. e) Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe dokumentiert, ansonsten gilt das Fahrzeug als schadenfrei. 8. Haftung b) Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seiner Kundenkarte erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank. c) Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Es sei den, dass dieser durch die Gasanlage entstanden ist und die Fa. Rhein-Main Autogas dafür die Verantwortung trägt. Dieses ist durch ein Sachverständigen Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierzu trägt der Kunde. d) Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber der Fa. Rhein-Main Autogas keinerlei Haftung. Die Fa. Rhein-Main Autogas hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen. 9. Datenschutz b) Die Fa. Rhein-Main Autogas gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. 10. Einschaltung Dritter, übertragung dieser Vereinbarung 11. Salvatorische Klausel 12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort b) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/AGBs ist, soweit zulässig, Heppenheim.
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